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   BPatG, 24.04.2002 - 32 W (pat) 171/01   

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https://dejure.org/2002,25904
BPatG, 24.04.2002 - 32 W (pat) 171/01 (https://dejure.org/2002,25904)
BPatG, Entscheidung vom 24.04.2002 - 32 W (pat) 171/01 (https://dejure.org/2002,25904)
BPatG, Entscheidung vom 24. April 2002 - 32 W (pat) 171/01 (https://dejure.org/2002,25904)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 24.04.2002 - 32 W (pat) 171/01
    Selbst wenn man darauf abstellen wollte, dass zur Zeit kein Brot oder Knäckebrot auf dem Markt feststellbar ist, das Apfel enthält, wäre zumindest ein künftiges Freihaltungsbedürfnis (vgl. BGH GRUR 1995, 408 - PROTECH) gegeben, weil eine Tendenz, Früchte bzw. Gemüse in Teigen zu verwenden, bekannt ist (BGH aaO. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).

    Denn auch in einem derartigen Fall ist die Voraussetzung gegeben, dass die in der Marke liegenden Angaben als Sachangaben "dienen können" wie es in § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG heißt (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; 1998, 813, 814 - CHANGE; 2000, 882, 884 - Bücher für eine bessere Welt; Mitt 2001, 369 - GENESCAN).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 24.04.2002 - 32 W (pat) 171/01
    Denn auch in einem derartigen Fall ist die Voraussetzung gegeben, dass die in der Marke liegenden Angaben als Sachangaben "dienen können" wie es in § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG heißt (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; 1998, 813, 814 - CHANGE; 2000, 882, 884 - Bücher für eine bessere Welt; Mitt 2001, 369 - GENESCAN).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 24.04.2002 - 32 W (pat) 171/01
    Die Reihung entspricht üblichen Begriffen (Sesam-Knäcke, Roggenbrot); das Fehlen von Bindestrichen ändert hieran nichts (vgl. BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORA-TION; vgl. auch Beschluss des Senats vom 23. Juni 1999, 32 W (pat) 059/99 - VITAL POWER SYSTEM).
  • BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98

    LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 24.04.2002 - 32 W (pat) 171/01
    Hat eine Wortmarke einen für die fraglichen Waren im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt oder handelt es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, fehlt es jedoch an der erforderlichen Unterscheidungseignung (vgl. BGH GRUR 2000, 722 - LOGO).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95

    "CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BPatG, 24.04.2002 - 32 W (pat) 171/01
    Denn auch in einem derartigen Fall ist die Voraussetzung gegeben, dass die in der Marke liegenden Angaben als Sachangaben "dienen können" wie es in § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG heißt (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; 1998, 813, 814 - CHANGE; 2000, 882, 884 - Bücher für eine bessere Welt; Mitt 2001, 369 - GENESCAN).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.1995 - 20 U 174/94
    Auszug aus BPatG, 24.04.2002 - 32 W (pat) 171/01
    Der Zeichenbestandteil "Vital" weist auf Inhaltsstoffe, wie z.B. lebenswichtige Nährstoffe (vgl. OLG Düsseldorf NJWE-WettbR 1996, 278), hin oder auf die Wirkung beim Genuss der Waren.
  • BPatG, 12.10.2005 - 28 W (pat) 149/04
    Das Gericht hat bereits mehrfach (zB 28 W (pat) 248/02 vom 19. November 03 - Provital/Provivo; 28 W (pat) 71/98 vom 30. Juni 99 - VitaPro/ Provital; 24 W (pat) 240/97 vom 14. Juli 98 - Vital; 32 W (pat) 171/01 vom 24. April 02 - APFEL VITAL Knäcke; 26 W (pat) 183/04 - Junior-Vital) darauf hingewiesen, dass das Wort "vital" in Alleinstellung ua im Bereich der Lebensmittel und insbesondere von Getränken der Schutzfähigkeit entbehrt, so dass die Widerspruchsmarke nur in ihrer konkret gewählten Sprachform als Kunstwort den Anforderungen an die für eine Eintragbarkeit erforderliche betriebskennzeichnende Unterscheidungskraft genügt.
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